Ratgeber

Nebenkosten verständlich erklärt

Die Nebenkostenabrechnung ist eines der häufigsten Themen im Mietverhältnis. Viele Mieterinnen und Mieter erhalten einmal im Jahr ein Dokument, das auf den ersten Blick unübersichtlich wirkt. Dieser Ratgeber erklärt die Grundstruktur verständlich.

Was sind Nebenkosten?

Nebenkosten (auch: Betriebskosten) sind laufende Kosten, die beim Betrieb eines Gebäudes entstehen und – wenn im Mietvertrag vereinbart – auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden dürfen. Sie kommen also zur Kaltmiete hinzu.

Welche Kosten sind umlagefähig?

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) regelt abschließend, welche Kosten umgelegt werden dürfen. Typische umlagefähige Posten sind:

KostenartErklärung
GrundsteuerJährliche Steuer auf Grundbesitz, durch Eigentümer an Mieter weitergegeben
Wasser / AbwasserVerbrauch und Entsorgung von Wasser im Gebäude
Heizung / WarmwasserKosten für Heizenergie und zentrale Warmwasserbereitung
MüllabfuhrLeerung und Bereitstellung der Abfallbehälter
HausmeisterKosten für Betreuung und Pflege des Gebäudes
GebäudeversicherungGebäude- und Haftpflichtversicherung des Eigentümers
GemeinschaftsstromBeleuchtung Flur, Keller, Außenbereich
GartenpflegePflege von Außenanlagen und Gemeinschaftsgarten

Reparaturen, Instandhaltung oder Verwaltungskosten sind dagegen nicht umlagefähig – diese Kosten trägt der Vermieter.

Wie funktioniert die Abrechnung?

In der Regel wird eine monatliche Vorauszahlung auf die Nebenkosten vereinbart. Am Ende des Abrechnungsjahres (meist Dezember oder März) erfolgt die Jahresabrechnung:

  • Die tatsächlich angefallenen Kosten werden den geleisteten Vorauszahlungen gegenübergestellt
  • Wurde mehr vorausgezahlt als angefallen: Es gibt eine Rückerstattung
  • Waren die tatsächlichen Kosten höher: Es folgt eine Nachzahlung
Was zu prüfen lohnt Stimmt der Abrechnungszeitraum mit dem Mietvertrag überein? Wurde der richtige Verteilerschlüssel (z.B. nach Wohnfläche) verwendet? Wurden nur umlagefähige Kosten angesetzt? Bei Unklarheiten lohnt sich eine Rückfrage.

Widerspruchsfrist beachten

Mieterinnen und Mieter haben nach Erhalt der Abrechnung zwölf Monate Zeit, Einwände zu erheben. Diese Frist sollte nicht verstreichen, wenn die Abrechnung unklar erscheint.

Fragen zu Ihrer Abrechnung?

Bei konkreten Fragen zur Abrechnung bitten wir um eine E-Mail an:
info@immobenkert.de

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für individuelle Fragen zur Betriebskostenabrechnung empfiehlt sich ggf. die Beratung durch einen Mieterverein.