Ratgeber

Wohnungsbewerbung: Welche Unterlagen sind sinnvoll?

Eine gute Wohnungsbewerbung ist klar strukturiert, vollständig – und so datensparsam wie möglich. Dieser Ratgeber erklärt, was in einer ersten Anfrage sinnvoll ist, was erst später benötigt wird und worauf Interessenten aus datenschutzrechtlicher Sicht achten sollten.

Erste Anfrage: Was gehört hinein?

Für eine erste Kontaktaufnahme genügen in der Regel folgende Angaben:

  • Vollständiger Name (alle Personen, die einziehen möchten)
  • Aktuelle Kontaktdaten (E-Mail und ggf. Telefonnummer)
  • Anzahl der Personen im Haushalt
  • Gewünschter Einzugstermin
  • Ggf. Hinweis auf Haustiere
  • Kurze persönliche Vorstellung (optional, aber hilfreich)

Weitere Unterlagen werden erst dann angefordert, wenn konkretes Interesse seitens des Vermieters besteht.

Was erst auf Anforderung eingereicht werden sollte

Folgende Unterlagen können in einem späteren Schritt relevant sein – sie sollten aber nur auf ausdrückliche Anforderung übermittelt werden:

  • Einkommensnachweise (z.B. letzte Gehaltsabrechnungen)
  • Selbstauskunft (nur wenn vom Vermieter ein Formular gestellt wird)
  • Schufa-Auskunft (nur auf Anfrage, nicht ungefragt vorab)
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom Vorvermieter
Datensparsamkeit zahlt sich aus Sensible Dokumente wie Personalausweis, Geburtsurkunden oder vollständige Kontoauszüge sollten nie ungefragt vorab versendet werden. Das gilt auch datenschutzrechtlich: Vermieter dürfen nur Daten erheben, die für die Entscheidung tatsächlich erforderlich sind.

Wie man eine überzeugende Anfrage schreibt

Eine strukturierte, freundliche E-Mail macht in der Regel einen besseren Eindruck als ein umfangreicher Anhang. Folgende Struktur hat sich bewährt:

  1. Bezug auf das konkrete Angebot herstellen
  2. Kurze persönliche Vorstellung (Haushaltsgröße, Einzugswunsch)
  3. Ggf. eine konkrete Frage zum Objekt stellen
  4. Kontaktdaten für Rückfragen nennen

Bei uns bewerben

Anfragen für freie Wohnungen können direkt per E-Mail gestellt werden. Aktuelle Angebote finden Sie im Bereich Wohnungsangebote.

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Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für individuelle Fragen empfiehlt sich ggf. die Beratung durch einen Mieterverein oder Rechtsanwalt.